Wir stellen in unserer täglichen Arbeit immer wieder fest, dass unsere Mandanten sich nicht bzw. nicht ausreichend mit dem Thema private Vorsorge auseinandersetzen. Hier geht es darum, auf den Notfall vorbereitet zu sein und Regelungen und Handlungsanweisungen für ungeplante und unvorhersehbare Ereignisse zu erarbeiten. Wer bestimmt, wenn man dazu nicht mehr selbst durch Krankheit oder sonstige Schicksalsschläge in der Lage ist? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet in Ihrem Sinn, so wie Sie es selbst tun würden? Machen Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung deutlich.
Erben und Vererben - Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Verhältnissen und Wünschen entspricht oder ob Sie Ihre Vermögensnachfolge abweichend regeln sollten. Mit einer sinnvoll durchdachten Nachlassregelung vermeiden Sie Streit zwischen den Erben nach Ihrem Ableben. Zudem können Sie testamentarisch Ihnen nahestehende, jedoch laut Erbfolge nicht bedachte Personen berücksichtigen. Sie haben es in der Hand, selbst zu bestimmen, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Zur Klärung von rechtlichen und steuerlichen Aspekten ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Erbrecht und Ihres Steuerberaters empfehlenswert.
Den Vermögensübergang auf die nächste Generation mit Rat und Tat zu begleiten, ist eine besonders anspruchsvolle Herausforderung. Eine Schenkung ist vergleichbar mit einem Erbe zu Lebzeiten. Manchmal macht es Sinn, Vermögenswerte schon zu Lebzeiten auf künftige Erben zu übertragen. Auch eine Vermögensübertragung zwischen Eheleuten kann sinnvoll sein. Wir skizzieren unterschiedliche Konstellationen und erarbeiten mit Ihnen die für Sie passende Lösung.
WERTIQ GmbH
Möhlstraße 9
81675 München
Tel.: +49 (0)89 541 93 97-0
E-Mail: kontakt@wertiq.de