- 06. März 2023
- Energie
- von Markus Frieser
EEG: Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Die Abkürzung EEG steht für das heute viel diskutierte Gesetz zum Ausbau regenerativer Energien oder besser: das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das Gesetz löste im Jahr 2000 das sogenannte Stromeinspeisungsgesetz ab und durchlebte seitdem zahlreiche Novellierungen sowie Ergänzungen.
Was zeichnete die Novellierung von 2021 aus?
Am 17.12.2020 wurde die EEG-Novelle 2021 beschlossen. Die Neuerung trat mit dem 01.01.2021 in Kraft. Grundlegender Aspekt ist die Festlegung der Geschwindigkeit, wie Windkraft und Solarenergie weiter ausgebaut werden sollen. Ziel ist es, bis 2030 den Anteil des Ökostroms auf 65 Prozent zu erhöhen. Doch was heißt das konkret?
Ziele der EEG-Novelle 2021 sind:
- Windkraft: Bis 2030 soll die installierte Leistung bei 71 Gigawatt liegen, aktuell befindet sie sich bei 54 Gigawatt. Um möglichen Widerständen beim Neubau von Windkraftanlagen entgegenzuwirken, wurde beschlossen, Gemeinden zu beteiligen. Betreiber sollen 0,2 Cent pro Kilowattstunde jährlich an die Gemeinden abgeben.
- Solarenergie: Bis 2030 sollen in diesem Bereich 100 Gigawatt installierte Leistung erreicht sein. Aktuell liegt der Wert bei 52 Gigawatt. Um ältere Anlagen nicht zu verlieren, sind diese vorerst davon ausgeschlossen, intelligente Stromzähler nachzurüsten.
- Regelungen der EEG-Umlage: Für Privatpersonen soll der Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 Kilowatt umlagefrei werden. Aktuell liegt die Grenze bei zehn Kilowatt Leistung. Ebenfalls soll die Herstellung von grünem Wasserstoff von der Umlage befreit sein. Darüber hinaus sinkt die EEG-Umlage in den kommenden Jahren.
Was sind die Aufgaben und Ziele der Novellierung des sogenannten „Osterpakets“ vom 06.04.2022?
Im Zusammenhangmit dem Umwelt- und Klimaschutz soll das EEG eine nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Energien ermöglichen. Dabei legt man großen Wert darauf, die mit dem Ausbau von Photovoltaik-, Windkraft- und Wasserkraftanlagen verbundenen Kosten gering wie möglich zu halten und damit den Verbrauch fossiler Rohstoffe zu reduzieren und die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.
Folgende Punkte sieht das EEG 2022 vor:
- den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern
- die Stromerzeugung bis 2035 nahezu treibhausgasneutral umzusetzen
- die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und vor allem die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern deutlich zu reduzieren
Grundlagen des EEG und Wegfall der EEG-Umlage
Das ausgerufene Ziel der Bundesregierung ist nach der Novellierung des am 06.04.2022 beschlossenen Entlastungspaketes, der konsequente und vor allem beschleunigte Ausbau von erneuerbaren Energien.
Welche Maßnahmen werden durch das EEG umgesetzt? Um die hochgesteckten Ziele zu erreichen, sollen Haushalte und Unternehmen finanziell entlastet werden. Eine der Maßnahmen ist der Wegfall der EEG-Umlage beziehungsweise das Beenden der EEG-Förderung über den Strompreis. Es werden auch die Anzahl der Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen bis 2028/2029 erhöht. Unterstützt wird dies durch ein beschleunigtes Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Die EEG-Umlage entfällt Die Umlage war der Kern des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Über die sogenannte EEG-Umlage – einen Aufschlag auf den Strompreis – wurde die Differenz aus dem Ertrag des grünen Stroms und der ausgezahlten Vergütungen auf fast alle Verbraucher umgelegt. Viele stromintensive Betriebe waren hingegen von der Umlage befreit. Seit 01.07.2022 wurde sie von 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh gesengt. Seit 2023 ist die EEG-Umlage dauerhaft weggefallen. Die Stromlieferanten wurden gesetzlich verpflichtet, die Absenkung an alle Stromkunden weiterzugeben.
Was bedeuten die Novellierungen für den „privaten Haushalt“?
Aktuell sehen die Beschlüsse der Bundesregierung kein allgemeines Verbot von Gasheizungen vor. Zwar wurde ein solches am 18. Juli letzten Jahres kurzzeitig beschlossen, aber nur, um gerade einmal zwei Tage später wieder gekippt zu werden. Die Begründung hierfür war, dass das für 2024 vorgesehene Verbot von Gasheizungen schlicht nicht umzusetzen sei.
Der aktuellste Gesetzesentwurf sieht wie folgt aus:
- Ab 2024 dürfen in Deutschland nur noch Heizungsanlagen verbaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Alleinstehende Heizsysteme, die diese Vorgabe erfüllen, sind etwa die Wärmepumpe oder die Biomasseheizung.
- Aber auch Gasheizungen dürfen weiterhin alleine verbaut werden, wenn sie Biomethan, grünen Wasserstoff oder andere „grüne Gase“ als Brennstoff nutzen.
- Zudem ist die Installation von Gasheizungen weiterhin in Kombination mit einer Biomasse- sowie Elektroheizung oder bei einem Fernwärmeanschluss möglich. Da es sich hierbei lediglich um einen Entwurf des Bau- und Wirtschaftsministeriums und noch nicht um ein beschlossenes Gesetz handelt, sind weitere Änderungen vorbehalten.
Neue Fördersätze machen Gasheizungen noch unattraktiver
Am 15. August letzten Jahres hat das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Fördersätze für den Kauf einer Heizung beschlossen. Seit diesem Stichtag erhalten Gas-Hybridheizungen, die zuvor noch mit bis zu 45 % gefördert werden konnten, keine staatlichen Zuwendungen mehr. Stattdessen sieht das BEG einen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 % vor. Diesen erhalten Hausbesitzer*innen, wenn sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung gegen eine neue Heizungsanlage austauschen. Ebenso sind 10 % Förderung möglich, wenn eine funktionstüchtige und mehr als 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt werden soll.
Fazit: Die Gasheizung steht auch ohne Verbot vor dem Aus
Auch wenn vonseiten der Politik (noch) kein Verbot für Gasheizungen beschlossen wurde, steht die fossile Heizung unweigerlich vor dem Aus. Grund dafür sind vor allem die hohen Kosten für Erdgas, aber auch das Ende der Förderungen und klimafreundlichere Heizsysteme tragen dazu bei. Insbesondere die Wärmepumpe ist bereits heute eine echte Alternative zur Gasheizung. Das liegt einerseits an der staatlichen Förderung, andererseits aber auch an der zukunftsweisenden Technologie, die Hausbesitzer*innen unabhängig von steigenden Rohstoffpreisen macht. Wann und ob überhaupt jemals ein völliges Verbot der Gasheizung kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar. Fest steht aber, dass die Politik langsam aber sicher den Ausstieg aus den fossilen Rohstoffen voranbringen möchte.