- 09. Februar 2023
- Immobilien
- von Markus Frieser
Umwandlungsverbot in Bayern tritt bald in Kraft

Nachdem zum Jahresende 2022 die Notariate in Sachen „Schenkung (Immobilien)“ überrannt worden sind, droht der nächste Run auf die bayerischen Notare.
Bereits im Jahre 2014 hatte die Bayerische Staatsregierung das lange und heftig umstrittene Umwandlungsverbot beschlossen, das Eigentümern von Mehrfamilienhäusern eine Aufteilung in Eigentumswohnungen verbietet bzw. nur noch mit ausdrücklicher behördlicher Genehmigung gestattet. Dieses Umwandlungsverbot war bisher jedoch auf Erhaltungssatzungsgebiete beschränkt.
Das am 23.06.2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz (BGBl. 2021, 1802) stellt eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesländer dar (§ 250 BauGB), ein generelles Umwandlungsverbot zu erlassen d.h. ein Umwandlungsverbot für Mehrfamilienhäuser ab 5 Wohnungen auch außerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten.
Das Bundesland Bayern wird eine Verordnung zum Umwandlungsverbot in naher Zukunft umsetzen. Betroffen davon werden dann Mehrfamilienhäuser ab voraussichtlich zehn Einheiten sein. Soll dann von Miet- zu Eigentumswohnungen umgewandelt (aufgeteilt) werden, muss erst die Kommune (Stadt) die Erlaubnis erteilen. Im Bundesland gelten 208 von insgesamt 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden als angespannte Wohnungsmärkte.
Eigentümer, die eine Umwandlung planen, müssen sich beeilen. Die Verordnung sieht vor, dass die Zehn-Wohnungs-Regel nicht gilt, wenn bis zum Tag vor Inkrafttreten der Änderungsverordnung bei der zuständigen Behörde ein vollständiger Antrag gestellt wird.
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